Fördermittel für Vereine und Engagierte
Das Ehrenamt lebt vom Mitmachen – doch oft fehlen Mittel zur Umsetzung der Ideen und Pläne. Für Demmin und unsere Region gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für Vereine und Engagierte, welche dabei helfen, das Ehrenamt zu fördern.
Nachfolgend werden einige Förderungen in Kurzform vorgestellt. Diese Auflistung ist nicht vollständig, sie soll einen ersten Einblick über die Möglichkeiten vermitteln.
Eine Übersicht über die zahlreichen Fördermöglichkeiten bietet die Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Förderdatenbank der DSEE
Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, stehen wir gerne beratend zur Seite. Link zum Kontaktformular
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt unterstützt Projekte mit bis zu 2500 Euro in strukturschwachen oder ländlichen Regionen. Gefördert werden Sachausgaben und Honorare, wie beispielsweise die Moderation für einen Workshop, die Programmierung einer neuen Internetseite oder auch die Verpflegung bei einer Veranstaltung.
Ziel ist es, die Strukturen innerhalb des Vereins zu stärken, Ehrenamtliche zu gewinnen und den Wert des Engagements zeigen. Projektanträge können über das Portal der DSEE gestellt werden.
Die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern fördert mit dem Programm “Gutes tun in MV” ideell und finanziell ehrenamtliche Vorhaben, ohne Fristen und das ganze Jahr durch. Gefördert werden Projekte mit bis zu 3000 Euro.
Hinweis: Jeder Antragsteller kann finanzielle Unterstützung für ein Projekt / pro Jahr / pro Programm beantragen.
Der Fonds fördert die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung in unserer Region, die gesellschaftliche Zusammenarbeit und die regionale Identität. Eine Förderung können Vereine, Personengesellschaften aber auch natürliche Personen und Initiativen erhalten. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses gewährt, ein Eigenanteil muss aufgebracht werden.
Eine Auswahl von Projekten, die in Demmin gefördert wurden:
- Gemeinschaftskonzert des Peenechor Demmin mit dem Neubrandenburger Volkschor
- Umrüstung/Erneuerung des Schießstandes der Demminer Schützengilde
- Kulturfloß Peene
- Neubau des Posten 120 als Eisenbahnmuseum des Demminer Heimatverein e.V.
Die Partnerschaft für Demokratie Demmin unterstützt inhaltlich und finanziell mit dem Aktionsfonds bei der Umsetzung von Projekten, die Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen. Das können Bildungs- und Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Workshops mit Bildungsauftrag, Rechercheprojekte und vieles mehr sein.
Für Jugendliche bis 27 Jahre ist der Jugendfonds die richtige Adresse zur Umsetzung von Projekten aller Art. Hier ist zur Beantragung von finanzieller Unterstützung auch keine eigene Rechtsform nötig, d.h., jede*r, der/die eine Idee hat, findet hier eine umfassende Beratung und Begleitung.
Die städtische Sportförderung erfolgt auf ideelle, materielle und finanzielle Weise. Finanzielle Zuwendungen erfolgen aus einem gesonderten Sportförderfonds und nur im Rahmen der im jährlichen Haushaltsplan dafür eingestellten Mittel. So erhalten Sport- und Angelvereine jährlich einen Festbetrag in Höhe von 10,00 EUR je Kind und Jugendlichem bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, auch können Zuwendungen für Sportbegegnungen und Veranstaltungen gegeben werden.
Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt, dieser ist schriftlich an den Bürgermeister der Hansestadt Demmin zu richten. Ein formloser Antrag genügt.
Anschrift:
Hansestadt Demmin
Der Bürgermeister
Markt 1
17109 Demmin
Weitere Informationen:
Richtlinie zur Förderung des Sports in der Hansestadt Demmin
Die Hansestadt Demmin fördert und unterstützt die kulturelle und soziale Arbeit gemäß der Richtlinien vom 01.04.2014. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen und Projekte in Demmin, aber auch Betriebs- und Sachkosten.
Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt, dieser ist schriftlich an den Bürgermeister der Hansestadt Demmin zu richten. Ein formloser Antrag genügt.
Anschrift:
Hansestadt Demmin
Der Bürgermeister
Markt 1
17109 Demmin
Weitere Informationen:
Richtlinie der Hansestadt Demmin über die Gewährung von Zuwendungen an Kulturvereine, Gruppen und Initiativen
Richtlinie der Hansestadt Demmin über die Gewährung von Zuwendungen an soziale Vereine, Gruppen und Initiativen
In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität, die Kreativität und das Schöpfertum in den Gemeinden und Städten fördert der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kulturelle und künstlerische Projekte. Zuwendungen können für zeitlich begrenzte künstlerische und kulturelle Vorhaben gewährt werden, z.B. aus den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, Film und Medien, Literatur/ Bibliotheken, Musik, Soziokultur, Kinder- und Jugendkunstschulen, internationale Kulturarbeit und Heimatpflege.
Für die Gewährung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages und eines Kosten- und Finanzierungsplans. Der vollständige Antrag ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Büro des Landrates/ Bereich Kultur, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 als Bewilligungsbehörde einzureichen.
Anträge auf eine Projektförderung müssen bis zum 15. Dezember für Maßnahmen des folgenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Die Leader-Aktionsgruppe “Demminer Land” erarbeitet eigenständig Entwicklungskonzepte, um das Demminer Land zukunftsfähig zu gestalten. Das EU-Förderprogramm hat das Ziel, ländliche Regionen auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Kommunen, Vereine, Verbände, Unternehmen und auch Privatpersonen können Projektideen für die aktuelle Förderperiode (2024 bis 2029) einreichen und eine Förderung beantragen.
Diese muss sich einem der folgenden vier Handlungsfelder zuordnen lassen:
1. Lebensqualität und Infrastruktur, 2. Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimafolgenanpassungen, 3. Nachhaltiges Wirtschaften oder 4. Bildung und Kultur.
Vor dem Einreichen wird darum gebeten, Kontakt zur Geschäftsstelle aufzunehmen. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2024.
Ansprechpartner ist Herr Alexander Bull, Regionalmanager LAG Demminer Land, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Demmin.
Die Sparkasse fördert im ehemaligen Landkreis Demmin verschiedene Projekte in folgenden Bereichen:
- Bürgerlichen Engagement zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
- Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Erziehung und Bildung
- Feuer- und Katastrophenschutzes
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Jugend- und Altenhilfe
- Kriminalprävention
- Kunst und Kultur
- Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Sport
- Tierschutzes
- Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
- Wissenschaft und Forschung
- Wohlfahrtswesen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.
Bewerbungsfristen für 2024: 30. April, 30. September.
Ein Viertel des Lotterieeinsatzes der PS-Lotterie wird den Sparkassen und der Ostdeutschen Sparkassenstiftung für gemeinnützige, gemeinwohlorientierte und nachhaltige Projekte zur Verfügung gestellt. Eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen können sich für den PS-Zweckertrag mit ihrem Projekt bei der Sparkasse bewerben. Ein formloser Antrag genügt.
Adresse:
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Rudolf-Breitscheid-Str. 11-12
17109 Demmin
Weitere Informationen:
FAQ zur PS-Lotterie